Jörn Fuchs-Giebel Sachverständiger - Gutachten Elektrotechnik & Schienenfahrzeugtechnik
Jörn Fuchs-Giebel

Gutachten der Elektrotechnik

Ich bin ihr unabhängiger Spezialist und BDSH geprüfter Sachverständiger (SV) für Gutachten in der Elektrotechnik.

Meine jahrzehntelange Erfahrung in der Schienenfahrzeug Branche und meine Mitgliedschaft in dem Prüfungsausschuss (METR1 bis METR15) der IHK Berlin für den Ausbildungsberuf Mechatroniker qualifizieren mich neben meiner Mitgliedschaft beim Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks (BDSH e.V.) zur Durchführung verschiedener Gutachten im Bereich der Elektrotechnik.

Gutachtenfälle:

  • Schadensursachen
  • Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten
  • Blitzschutz für Anlagen mit und ohne explosionsgefährdete Bereichen.

Meine Pflicht als Sachverständiger

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige vertrauenswürdige Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Als Sachverständiger treffe ich aufgrund eines Auftrages allgemein-gültige Aussagen über einen vorgelegten oder von mir festgehaltenen Sachverhalt.

Als Sachverständiger erledige ich meine Aufgaben

  • unabhängig
  • weisungsfrei
  • unparteiisch
  • gewissenhaft

Das Unparteiische Verhalten eines Sachverständigen erfordert, dass ich bei der Auftragsdurchführung neutral verfahre und bei der Behandlung der Sachfragen den Grundsatz der Objektivität beachte.
So darf ich mich weder mit den Interessen eines Beteiligten identifizieren, noch einen Beteiligten bevorzugt behandeln.

 

Gutachtenarten

In der Praxis finden folgende Gutachtenbezeichnungen ihre Anwendung:

  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Versicherungs- / Schadengutachten
  • Schiedsgutachten

Eine Übersicht zu diesen Gutachtenarten finden Sie weiter unten.

 

Für die Notwendigkeit und Anfrage eines Gutachtens gibt es verschiedene Ursachen und Fälle. Mein Leistungsportfolio umfasst Fälle im privaten als auch im beruflichen Kontext.

 

Private Anwendungsfälle:

  • Hausbau – Ich erstelle Ihnen vor der Abnahme des Bauobjektes vom Hersteller ein Gutachten über die gesamte Haustechnik, um potentielle Mängel festzustellen und Sie vor möglichen Folgeschäden und Rechtsstreitigkeiten zu bewahren
  • elektrotechnische Anlagen Unfälle / Gutachten / Untersuchungen – Leider kommst es Immer wieder zu Schäden an elektrotechnischen Anlagen im schlimmsten Fall zu Unfällen und Personenschäden. Ob präventiv oder im Schadensfall, Beratung und Erstellung von Gutachten gehören zum Standard-Leistungsumfang.

Als BDSH-geprüfter Sachverständiger für Schienenfahrzeuge und Elektrotechnik biete ich die Erstellung von verschiedenen Gutachten an.

Bei Interesse stellen Sie gerne eine Anfrage.

Im Folgenden finden Sie auch kurze Definition als Orientierung:

 

Privatgutachten

Privat beauftragte Gutachten dienen meist der Beantwortung technischer Fragen im außergerichtlichen Verfahren, wenn die Parteien noch im Gespräch miteinander sind und eine gütliche Einigung suchen bzw. ein Mediator zur Schlichtung hinzu gezogen wird.

 

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten stellt eine Form des Privatgutachtens dar. Beide Parteien möchten einen Rechtsstreit vermeiden und unterwerfen sich dem Schiedsspruch eines von beiden Seiten als kompetent und neutral akzeptierten Experten (Mediator).

Beide Seiten beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens und erklären sich bereit dieses als verbindlich zu akzeptieren.

 

Schadensgutachten

Wie der Name hier bereits ausdrückt, handelt es sich hierbei um die Bewertung eines Schadens. Meistens geht es hier um den technischen Schadenshergang. Das Spektrum der zu bewertenden Fragestellung recht hier von Planungsfragen über Ausführungsweisen bis hin zu möglichen Wechselwirkungen technischer Anlagen oder Fehlerabfolgen.

Vom rein juristischen Standpunkt aus gesehen handelt es sich auch hier wieder entweder um ein Privat-, Schieds- oder Gerichtsgutachten.

 

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird grundsätzlich vom Gericht beauftragt bzw. in einigen Fällen auch von der zuständigen Staatsanwaltschaft. Der Inhalt umfasst die Klärung technischer Fragestellungen bzw. häufig auch die Ortsüblichkeit (Angemessenheit) der Preisstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Bei einem Gerichtsgutachten werden zwei Verfahren angewendet:

 

  • Das Selbständige Beweisverfahren
  • Der Rechtsstreit
  • Selbständige Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren)

 

werden die Fragestellungen nicht durch die Richterin / den Richter, sondern durch Antragsteller/in bzw. Antragsgegner/in formuliert.

Anwendung findet dieses Verfahren wenn eine der Parteien der Auffassung ist, dass die strittigen Fragen durch die gutachterliche Stellungnahme hinsichtlich der technischen und preislichen Bewertung außergerichtlich nicht gelöst werden können.

Hierzu beantragen eine oder mehrere Antragsteller beim zuständigen Gericht die verbindliche Klärung strittiger Fragen in der Form von Beweisanträgen.